Lehre

Informationen, Hinweise und Material zu den u. g. Lehrveranstaltungen finden Sie im JGU-LMS.

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025/2026

 

Medienordnungsrecht

Zeit und Ort: Mittwoch, 16:15 - 17:45, Raum 00 241 HS IV
Start: 29. Oktober 2025
Ende: 11. Februar 2026

 

Seminar im  Kommunikations- und Medienrecht

Zeit und Ort: Mittwoch, Freitag, Samstag
Start: 05.11.2025, 16:15 - 17:00, Raum -1 331 HS IX 
Ende: 06.02.2026 08:00 - 18:00, Raum 01 511/ 07.02.2026 08:00 - 18:00, Raum 00 245 RW 3

 

Examenskurs Kommunalrecht

Zeit und Ort: Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 - 12:00, Raum 00 135 RW 2 
Start: 18. September 2025
Ende: 15. Oktober 2025

 

Medienrecht für Nichtjuristen - Grundlagen des Presse- und Urheberrechts, Telemedienrecht

Zeit und Ort: Montag 16:15 - 17:45, Raum 00 241 HS IV
Start: 27. Oktober 2025
Ende: 09. Februar 2026

 

Examenskurs Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht

Zeit und Ort: Montag 08:15-09:45, Raum 00 135 RW 2
Start: 27. Oktober 2025
Ende: 09. Februar 2026

 

Examenskurs Verfassungsrecht I

Zeit und Ort: Mittwoch 08:15 - 09:45, Raum 00 135 RW 2
Start: 29. Oktober 2025
Ende: 11. Februar 2026

Aktuelle Materialien zu den Veranstaltungen finden Sie im JGU-LMS, allgemeine Informationen in JOGUStINe

Remonstrationshinweise:

Eine Remonstration (= Erhebung von Einwänden gegen die Bewertung eines Leistungsnachweises) ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:

  1. Schriftlicher Antrag auf Nachkorrektur, welcher die Remonstrationsgründe hinreichend substantiiert darlegt. Für den Erfolg der Remonstration ist die Darlegung von Korrekturfehlern und deren Notenrelevanz entscheidend. Nicht hinreichend substantiiert sind insbesondere pauschale Bewertungsrügen ("Meine Arbeit wurde zu schlecht bewertet.") sowie Rügen etwaiger isolierter Korrekturfehler in den Randbemerkungen, die sich nicht ersichtlich in der abschließenden Würdigung der Leistung durch die jeweiligen Korrektor_innen niedergeschlagen haben. Die bewertete Klausur/Hausarbeit ist beizufügen.
  2. Eingang des Nachkorrekturantrags im Sekretariatspool (03-229/231) oder bei den Pedellen innerhalb einer Remonstrationsfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Noten bzw. Rückgabe der Klausuren/Hausarbeiten.

Der Besuch der Klausur-/Hausarbeitsbesprechung ist für die Remonstration nicht zwingend, wird aber angeraten.

Die nicht zu Beginn des Besprechungstermins abgeholten Klausuren/Hausarbeiten können bei den Pedellen innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden.